Angebot

Honorar und Rechtliches:

Honorar je 90 €/Stunde.
Es liegt mir am Herzen, dass auch Menschen mit geringerem Einkommen und Vermögen zu mir in die Praxis kommen können. Bitte sprechen Sie mich gegebenenfalls diesbezüglich an.

Grundsätzlich zahlen Sie das Honorar für die therapeutischen Sitzungen selber. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen in der Regel keine Behandlungsleistungen. Private Kranken- oder Zusatzversicherungen erstatten die Behandlungskosten ganz oder teilweise. Dies kann je nach Versicherung und Vertrag sehr unterschiedlich sein. Bitte klären Sie dies vorab eigenständig mit Ihrer Versicherung. Die miteinander vereinbarten Behandlungskosten sind von der Erstattungshöhe Ihrer Versicherung unabhängig.

Telefonische Beratung sowie Schriftwechsel (mit Kostenträgern u.ä.) werden nach Absprache in Rechnung gestellt.

Bitte geben Sie mir so früh wie möglich Bescheid, wenn Sie einen vereinbarten Termin nicht einhalten können, spätestens aber bis 24 Stunden vorher. Sitzungen, die weniger als 24 Stunden vor dem Termin abgesagt werden, müssen unabhängig vom Anlass des Ausfalls vollständig bezahlt werden, da sie so kurzfristig nicht wiedervergeben werden können.

Heilpraktiker*innen üben ihren Beruf eigenverantwortlich aus und zählen zu den freien Berufen im Sinne des § 18 EStG. Die Tätigkeit der Heilpraktiker*innen beruht auf einem zum bürgerlichen Recht gehörenden Dienstvertrag mit dem/r Klient*in.